AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Vertragsgrundlagen. Mibella Design schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Mibella Design erstellten schriftlichen
Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine
Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mibella Design und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Mibella Design und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese
Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen,
Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mibella Design werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der
Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor
Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Mibella Design nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Mibella Design in das Angebot integriert oder von Mibella Design zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Mibella Design nur dann wirksam, wenn diese von Mibella Design mit einem
diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Mibella Design der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine
Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Mibella Design bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des
Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Fü r den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Mibella Design gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des
Vertrages automatisch ab.
Fü r den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Mibella Design und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Mibella Design vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Angebot durch Mibella Design. Angebote von Mibella Design an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht
individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines
Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Mibella Design, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen
Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Mibella Design gebunden.
Annahme durch Mibella Design. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Mibella Design zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Mibella Design z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Mibella Design den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag,
Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Mibella Design.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der
sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Mibella Design.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind
Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Agiles Projektmanagement. Im Fall der Auftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der
Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Mibella Design eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der
schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Mibella Design bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Mibella Design berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen / Third Party Products. Mibella Design ist berechtigt, die
Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von Mibella Design Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw.
Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Wenn die Leistungen von Mibella Design vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten,
Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter
beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und
andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Mibella Design
ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen / Third Party Products.
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber im Rahmen eines Hostings durch Mibella Design Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist Mibella
Design bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Mibella Design berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen. Von Mibella Design angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit bei Hosting-Verträgen. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündbar.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Mibella Design unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Mibella Design oder den Auftragnehmern von Mibella Design – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in
einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Mibella Design den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Mibella Design unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle
Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Mibella Design erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur
Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen
durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Mibella Design bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete
oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Mibella Design dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Mibella Design aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des
Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Mibella Design unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst
nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Mibella Design von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Mibella Design zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Umfang der Prüfpflichten von Mibella Design. Mibella Design hat die Leistungen so auszuführen, dass die von Mibella Design erbrachten Leistungen nicht an sich
rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Mibella Design trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch
Mibella Design erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Mibella Design rechtlich alle
Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Mibella Design bzw. den Lizenzgebern von Mibella Design zu. Der
Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Mibella Design vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Fü r den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw.
verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im
Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Mibella Design oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen
aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Mibella Design sind, einzuhalten.
Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe,
Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Mibella Design auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Referenz. Mibella Design ist berechtigt, auf allen von Mibella Design für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Mibella Design und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen,
schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Mibella Design Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung,
Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Besondere Leistungen
Inhalte wie z.B. Texte, Fotos & Grafiken. Soweit die Leistungen von Mibella Design die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von Mibella Design die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Mibella Design schuldet bei der
Registrierung von Domains für̈ r den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes
Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch Mibella Design nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Service- und Wartung. Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Soweit die
Leistungen von Mibella Design Service- und Wartungsleistungen beinhalten, schuldet Mibella Design keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.
Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen
Arbeiten durch Mibella Design, verantwortlich.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von Mibella Design die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten,
Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet Mibella Design nur die Ausführungen im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle
späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Zudem schuldet Mibella Design lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
Open Source. Soweit die Leistungen von Mibella Design auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Mibella Design berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Druck. Soweit die Leistungen von Mibella Design die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Mibella Design entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und
Branchen̈ bliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter
Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Fü r die
Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Mit erhalt der Rechnung, werden erstellten Arbeiten bis auf Widerruf, auf der Mibelladesign Webseite veröffentlicht .
Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Mibella Design ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzügë vorzulegen.
Geheimhaltung
Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Geschäftsgeheimnisse. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
-
geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die
üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist,
-
von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und
-
Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.
Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von Mibella Design verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien und deren Umsetzung, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge und deren
Vertragsgegenstände, bei Software insbesondere deren Architektur, Sourcecode, Entwickler- und Administrationsdokumentation sowie alle anderen Daten, aus denen sich die Funktion der Software oder relevanter Teile der Software ergibt, und
sicherheitsrelevante Daten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und zu verhindern,
dass diese Geschäftsgeheimnisse unbefugt erworben, genutzt oder offengelegt werden.
Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur soweit zulässig, wie dies vereinbart ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine
Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 zu bezahlen. Diese
Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Mibella Design in Euro.
Kostenvoranschläge. Im Fall der Erteilung eines Kostenvoranschlages ist dieser unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des
voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15
% übersteigen, hat Mibella Design den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber
genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine
kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15
% ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Stundenpool. Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von Mibella Design für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum.
Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.
Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat Mibella Design dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des
Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer dir Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Mibella Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung ein Drittel des vertraglich geschuldeten Entgelts, nach der Präsentation des Designs ein weiteres Drittel und das letzte Drittel des vertraglich vereinbarten Entgelts nach
Projektabschluss zu bezahlen.
Teilleistungen. Darüber hinaus ist Mibella Design berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der
Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.
Kostenvorschuss. Zudem ist Mibella Design berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins
wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab
Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Mibella Design berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der
Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres.
Auch sonst ist Mibella Design berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als
3 % erhöhen, ohne dass dies von Mibella Design beeinflussbar ist. Die
Kostenerhöhung ist von Mibella Design nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.
Ungerechtfertigter Rücktritt. Fü r den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Mibella Design ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Mibella Design trotzdem das
vereinbarte Honorar. Mibella Design muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Mibella Design aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Zahlung
Fälligkeit Die Rechnungen von Mibella Design sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Mibella Design sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Mibella Design angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. Mibella Design ist berechtigt, die Fremdleistung
nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern Mibella Design den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Mibella Design an den von Mibella Design gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Mibella
Design berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Mibella Design zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Mibella Design bewirkt
keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Mibella Design erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der
Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Mibella Design ab. Mibella Design ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen
Forderungen von Mibella Design aufzurechnen, außer die Forderung des
Auftraggebers wurde von Mibella Design schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist
ausgeschlossen.
Ratenzahlung. Soweit Mibella Design und der Auftraggeber eine
Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Zahlungsverzug. Fü r den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der
Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Mibella Design berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen
bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des
Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Mibella Design berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Mibella Design auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Mibella Design selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Haftung
Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Mibella Design für die Zielerreichung.
Agiles Projektmanagement. Im Fall von agilem Projektmanagement haftet Mibella Design nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss
entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet Mibella Design nur für die
auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.
Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. Mibella Design haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten
Detailleistungen.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Mibella Design eingreift oder undokumentierte oder für Mibella Design nicht mehr leicht nachverfolgbare
Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von
Mibella Design, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Mibella Design die Waren an das
Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Mibella Design mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer
Zwischenabnahme durch Mibella Design, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die ü bergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Mibella Design erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistung- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der
Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln,
welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen,
detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen
Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig
auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Mibella Design alle zur
Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistung- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von
Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Gewährleistung. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum
Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.
Abweichungen von technischen Ö NORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.
Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Mibella Design zu. Durch die Behebung des Mangels
wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des
Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mibella Design beruhen.
Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach 2 Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Mibella Design, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Mibella Design tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Mibella Design einbezogen.
Fü r die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche
verschuldensabhängige Haftung von Mibella Design zusätzlich auf das
Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Mibella Design ausgeschlossen.
Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Mibella Design
ausgeschlossen.
Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Mibella Design trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten,
Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung.
Sollte Mibella Design jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des
Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist Mibella Design berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde
aufzulösen. Der Auftraggeber hält Mibella Design diesbezüglich schad- und klaglos.
Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit
Mibella Design vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Mibella Design für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche
verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit Mibella Design Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen
Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Mibella Design ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen
und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Mibella Design schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen
dem Auftraggeber und Mibella Design ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Vertrags-ÖNORM. Sofern vertragliche Ö NORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.
Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mibella Design und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Gmunden vereinbart. Mibella Design ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Mibella Design und des Auftraggebers berechtigt.